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Hauptkategorie: Der Verein

Der Verein wird von einem geschäftsführenden Vorstand geleitet, dem fünf Mitglieder angehören:

Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Der/Die 1. Vorsitzende ist allein, die beiden Stellvertreter sind zu zweit vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung befugt.

Dem geschäftsführenden Vorstand steht ein erweiterter Vorstand zur Seite. Dieser besteht aus dem/der Vertreter/in der Turnierreiter und der Freizeitreiter, dem/der Jugendwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in sowie dem/der Vertreter/in der Voltigierabteilung und der Fahrabteilung.

Die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und des erweiterten Vorstandes können Sie den beiden Unterpunkten entnehmen:

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