Auf der Jahrshauptversammlung am 25. Januar 2016 hat der Vorstand eine Erweiterung des Förderkonzept für Lehrgänge vorgestellt, das Stamm-Mitgliedern des Vereins zu Gute kommen soll:
Die Teilnahme an vereinsexternen Lehrgängen wird ab 2016 unter bestimmten Rahnenbedingungen gefördert. Der Vorstand stellt hierzu ein begrenztes Budget zur Verfügung das für ein Jahr gilt.
Die Rahmenbedingungen sind:
- Der Lehrgang muss für jeden Reiter offen sein. Lehrgänge mit geschlossenem Teilnehmerkreis oder an denen nur auf persönliche Einladung hin teilgenommen werden kann, werden nicht unterstützt.
- Der Zuschuss ist nur für Stamm-Mitglieder des ORV Malente-Eutin e.V. möglich.
- Es werden maximal 2 Lehrgänge pro Jahr und Stamm-Mitglied bezuschusst.
Die Höhe des Zuschusses ist hierbei auf 5,00 EUR pro Lehrgangstag begrenzt. Zum Erhalt des Zuschusses ist es erforderlich, dass der Lehrgangsteilnehmer vor Beginn des Lehrgangs diese Teilnahme beim Vertreter der Turnierreiter anmeldet. Dies ist erforderlich damit der Verein in der Lage ist zu prüfen, ob ausreichend Kapital im Fördertopf vorhanden ist, und ob der Lehrgang auch die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Nach Teilnahme am Lehrgang ist binnen 2 Wochen eine Quittung über den gezahlten Lehrgangsbeitrag beim Vertreter der Turnierreiter einzureichen. Auf Basis dieser Meldung erfolgt über den Kassenwart die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto des Vereins-Mitgliedes, von dem auch die Beiträge eingezogen werden. Eine Bar-Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.