Arbeitsstunden
Wer?
Jedes Vereinsmitglied zwischen 14 und 60 Jahren (einschließlich).
Wie viel?
Die Arbeitsleistung wird mit 10 Stunden p.a. festgelegt
Was wenn?
Je voller nicht erbrachter Stunde wird eine Ersatzleistung von 2,50 EUR erhoben.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung vom 24. Februar 2025 wurde beschlossen:
- Jedes Vereinsmitglied zwischen 14 und 60 Jahren (einschließlich) haben dem Verein zur Erhaltung des Vereinsgeländes und der Durchführung der Veranstaltungen Arbeitsleistungen zu erbringen.
- Hierzu hat jedes Mitglied dem Verein eine E-Mail-Adresse und eine Mobilfunknummer für die Kommunikation
bereitzustellen und aktuell zu halten.
- Hierzu hat jedes Mitglied dem Verein eine E-Mail-Adresse und eine Mobilfunknummer für die Kommunikation
- Die Arbeitsleistung wird mit 10 Stunden p.a. festgelegt
- Hat der Verein das ausreichende Angebot von mindestens 1200 Arbeitsstunden erbracht wird
- Von Mitgliedern, die ihre nach 2. definierten Arbeitsleistungen im abgelaufenen Jahr nicht vollständig erbracht haben, je voller nicht erbrachter Stunde eine Ersatzleistung von 2,50 EUR zusammen mit der Beitragsrechnung erhoben.
- Mitglieder haben die Möglichkeit, die Ableistung ihrer Arbeitsstunden auch an andere Personen zu delegieren. Dies muss mit der Eintragung zu einer Arbeitsstunde erfolgen.