Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung sind bald ein Muss für den Turnierstart

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen nur noch Pferde am deutschen Turniersport teilnehmen, die ordnungsgemäß gegen Influenza und gegen das Equine Herpesvirus 1 (EHV-1) geimpft sind. Dies hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) im Juli 2021 beschlossen. Das Jahr 2022 soll als Übergangsjahr für die Immunisierung gegen EHV-1 genutzt werden. Für alle Turnierreiterinnen und Turnierreiter heißt das: Sie sollten sich bereits jetzt mit der Grundimmunisierung ihrer Pferde und mit den korrekten Impfintervallen beschäftigen, um auch ab 2023 weiter an Turnieren teilnehmen zu können.

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN ab dem 1. Januar 2023 neben der Impfung gegen Influenza auch die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei muss folgendes Impfschema berücksichtig werden:

Grundimmunisierung:
Für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!
Besteht aus 3 Impfungen:
Zweite Impfung bei Verwendung eines Inaktivat-Impfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen nach der ersten Impfung
Zweite Impfung bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes gegen EHV-1 im Abstand von mindestens 3 bis höchstens 4 Monaten nach der ersten Impfung
Dritte Impfung maximal 6 Monate + 21 Tage nach der zweiten Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe)

Auffrischungsimpfung:
Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

In Deutschland sind zwei Inaktivat- und ein Lebendimpfstoff für die Immunisierung gegen EHV-1 verfügbar. Wichtig ist, dass bei den ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung nicht zwischen Inaktivat- und Lebendimpfstoff gewechselt werden darf, sprich: Der gleiche Impfstoff ist zu verwenden.

Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei denen keine Information über eine Grundimmunisierung vorliegt, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen (analog zur Influenza-Impfung) erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, ist eine neue Grundimmunisierung erforderlich.

Weitere Information zum Thema Impfung gibt es unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung

 

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