Der Verein wird von einem geschäftsführenden Vorstand geleitet, dem fünf Mitglieder angehören:
- der/die Vorsitzende
- zwei stellvertretende Vorsitzende (2. und 3. Vorsitzende/r)
- der/die Schriftwart/in
- der/die Kassenwart/in
Geschäftsführender Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter. Der/Die 1. Vorsitzende ist allein, die beiden Stellvertreter sind zu zweit vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis ist der/die stellvertretende 2. Vorsitzende nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung befugt.
Dem geschäftsführenden Vorstand steht ein erweiterter Vorstand zur Seite. Dieser besteht aus dem/der Vertreter/in der Turnierreiter und der Freizeitreiter, dem/der Jugendwart/in und seinem/seiner Stellvertreter/in sowie dem/der Vertreter/in der Voltigierabteilung und der Fahrabteilung.
Die Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und des erweiterten Vorstandes können Sie den beiden Unterpunkten entnehmen: