Jugendordnung

der Jugendgruppe des Ostholsteinischen Reitervereins Malente-Eutin e.V., beschlossen von der Mitgliederversammlung des Vereins am 02.04.1979.

§ 1
Name, Wesen und Mitgliedschaft

Die Jugendgruppe des Ostholsteinischen Reitervereins Malente-Eutin e.V. wird von den Jugendlichen und Junioren gemäß § 17 Ziff. 1.2 und 1.3 der LPO des Vereins gebildet. Die Jugendgruppe ist Mitglied der Sportjugend im Kreissportverband.


§ 2
Zweck und Ziel

Die Jugendgruppe fördert:

  • Den Jugendreit- und Fahrsport in allen Disziplinen und trägt zur Wahrung seines ideellen Charakters bei.
  • Die Persönlichkeitsbildung junger Menschen durch Pflege des Gemeinschaftssinnes, die Erziehung zur sportlichem Verhalten und die Jugendpflege.
  • Die Jugendgesundheit durch Reitsport.


§ 3
Aufgaben


Die Jugendgruppe vertritt ihre Interessen in der Reiterbundjugend, im Landesverband, in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sowie in der Sportjugend des Kreissportverbandes und in der Schleswig-Holsteinischen Sportjugend.
Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

§ 4
Organe

  • die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe
  • die Vereinsjugendleitung


§ 5
Mitgliederversammlung der Jugendgruppe

  • Der Mitgliederversammlung gehören die Jugendgruppe gemäß § 1 und die Vereinsjugendleitung an.
    • Die Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefaßt. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur unmittelbar ausgeübt werden kann.
    • Die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladungen erfolgen durch die Vereinsjugendleitung.
  • Die Aufgaben der Mitgliederversammlung der Jugendgruppe sind:
    • Entgegennahme des Jahresberichtes der Vereinsjugendleitung
    • Entgegennahme der Jahresabrechnung
    • Ergänzende Wahl der Vereinsjugendleitung gemäß § 6 Abs. 1, Ziff. 1.3 und 1.4
    • Erarbeitung von Richtlinien für die Jugendarbeit, die der Zustimmung des Vereinsvorstandes bedürfen.


§ 6
Vereins-Jugendleitung

  • Der Vereinsjugendleitung gehören an:
    • der Vereinsjugendwart als Vorsitzender
    • der Stellvertreter des Vereinsjugendwartes
    • ein weiteres Mitglied der Jugendgruppe
    • der Sprecher der Jugendgruppe.
  • Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung des Reitervereins gewählt. Einer von beiden muß weiblich sein und ist Vertreterin der weiblichen Jugend. Die weiteren Mitglieder der Vereinsjugendleitung (Ziff. 1.3 und 1.4) werden durch die Mitgliederversammlung der Jugendgruppe für die Dauer von 3 Jahren gewählt.
  • Der Vereinsjugendwart und sein Stellvertreter gehören dem Vorstand des Vereins an. Sie vertreten die Vereinsreiterjugend nach innen und außen.
  • Die Jugendleitung führt und verwaltet die ihr zufließenden Mittel im Rahmen der Satzung des Vereins in eigener Zuständigkeit.
  • Die Vereinsjugendleitung tritt nach Bedarf oder auf Verlangen von zwei ihrer Mitglieder zusammen. Sie erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen dieser Jugendordnung und der Vereinssatzung.
  • Beschlüsse der Vereinsjugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Sie ist beschlußfähig bei Anwesenheit von drei ihrer Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  • Die Jahresabrechnung der Kasse der Jugendgruppe ist nach Annahme durch die Mitgliederversammlung dem Vorstand des Vereins zur Genehmigung vorzulegen.
  • Bei Auflösung der Jugendgruppe ist das Vermögen des Vereins für Zwecke der Jugendhilfe zu verwenden.


Malente, den 28.03.1980

 

 

gez. Nittritz gez. Osmers

gez. Huppelsberg gez. Krogmann

gez. Sievers gez. Huppelsberg-Zwöck

gez. Frau Boriss

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