Der ORV Malente-Eutin e.V. bietet seinen Mitgliedern verschiedenen Förderungsmaßnahmen zur Unterstützung der reiterlichen Ausbildung an. Hierzu verwendet der Verein, die über die Mitgliedsbeiträge erhaltenen Gelder, sowie zusätzliche Fördergelder anderer Institutionen und Spenden.
Förderung interner Lehrgänge
Vereinsinterne Lehrgänge sind alle Lehrgänge, die unter der organisatorischen Leitung des Vereins, mit einem vereinseigenen oder vereinsfernen Ausbilder, ausgerichtet werden. Diese Lehrgänge werden für Stamm-Mitglieder des ORV Malente-Eutin e.V. immer bezuschusst.
Die Bezuschussung findet hierbei automatisch statt und liegt bei bis zu 5,00 EUR je Lehrgangstag. Die Teilnehmer an diesen Lehrgängen müssen für den Erhalt der Förderung nicht selbstständig tätig werden, da diese bereits im Lehrgangsentgelt eingerechnet wurden.
Der Zuschuss zu vereinsinternen Lehrgängen ist nicht "gedeckelt", so dass alle Lehrgänge, die unter der Leitung des Vereins ausgerichtet werden, bezuschusst werden.
Förderung externer Lehrgänge
Die Teilnahme an vereinsexternen Lehrgängen wird ab 2016 unter bestimmten Rahnenbedingungen gefördert. Der Vorstand bestimmt hierfür ein Förder-Budget, dass für ein Jahr gilt und jährlich neu ausdefiniert wird.
Die Rahmenbedingungen sind:
- Der Lehrgang muss für jeden Reiter offen sein. Lehrgänge mit geschlossenem Teilnehmerkreis oder an denen nur auf persönliche Einladung hin teilgenommen werden kann, werden nicht unterstützt.
- Der Zuschuss ist nur für Stamm-Mitglieder des ORV Malente-Eutin e.V. möglich.
- Es werden maximal 2 Lehrgänge pro Jahr und Stamm-Mitglied bezuschusst.
Die Höhe des Zuschusses ist hierbei auf 5,00 EUR pro Lehrgangstag begrenzt. Zum Erhalt des Zuschusses ist es erforderlich, dass der Lehrgangsteilnehmer vor Beginn des Lehrgangs diese Teilnahme beim Vertreter der Turnierreiter anmeldet. Dies ist erforderlich damit der Verein in der Lage ist zu prüfen, ob ausreichend Kapital im Fördertopf vorhanden ist, und ob der Lehrgang auch die genannten Voraussetzungen erfüllt.
Nach Teilnahme am Lehrgang ist binnen 2 Wochen eine Quittung über den gezahlten Lehrgangsbeitrag beim Vertreter der Turnierreiter einzureichen. Auf Basis dieser Meldung erfolgt über den Kassenwart die Auszahlung des Zuschusses auf das Konto des Vereins-Mitgliedes, von dem auch die Beiträge eingezogen werden. Eine Bar-Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Unterstützung von Meisterschaften
Reiter, die für die Teilnahme an Meisterschaften durch den Landesverband/Bundesverband nominiert werden, können beim Vorstand einen Zuschuss für die Kosten der Fahrt und Unterbringung beantragen. Hierzu ein formloser Antrag beim zweiten Vorsitzenden des ORV einzureichen.
Die Förderung beträgt je nach Meisterschaft und zu erwartender Kosten zwischen 50,- und 200,- EUR. Da der Verein hierfür wiederum selbt Fördermittel beantragen muss, ist der Antrag mindestens zwei Wochen vorab einzureichen.
geförderte Meisterschaften sind u.a.
- Goldene Schärpe
- Bundesnachwuchschampionat
- DJM Dressur/Springen/Vielseitigkeit
- DM Dressur/Springen/Vielseitigkeit
- Preis der Besten
Nach der Teilnahme sind dem Vorstand die entstandenen Kosten auf dem erhaltenen, bzw. u.a. Formular mitzuteilen. Die Auszahlung des Förderungsbeitrages erfolgt nach Prüfung per Überweisung auf das dem Verein für den Mitgliedsbeitrag benannte Konto.
Kostenaufstellung Zuschuss nationale Meisterschaft
Unterstützung von internationeln Turnieren
Reiter, die an internationalen Turnieren außerhalb Deutschlands, teilnemen, können beim Vorstand einen Zuschuss für die Kosten der Fahrt und Unterbringung beantragen. Hierzu ein formloser Antrag beim zweiten Vorsitzenden des ORV einzureichen.
Die Förderung beträgt je nach Meisterschaft und zu erwartender Kosten bis zu 100,- EUR. Nach der Teilnahme sind dem Vorstand die entstandenen Kosten auf dem erhaltenen bzw. u.a. Formular mitzuteilen. Die Auszahlung des Förderungsbeitrages erfolgt nach Prüfung per Überweisung auf das dem Verein für den Mitgliedsbeitrag benannte Konto.
Kostenaufstellung für Internationale Turniere
empfangsberechtigte Personen
Für die Förderungsmaßnahmen sind nur Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt der förderungswürdigen Aktivität Mitglied des ORV Malente-Eutin e.V. sind.